Anpassung der Zuwendungsrichtlinien für die Gewährung freiwilliger Zuwendungen des Bezirks Oberfranken

Wir fordern: Sparsamer und transparenter Umgang mit Steuergeld

December 11, 2024 at 4:00 PM
Quelle: pixabay.com

Die Kriterien lauten:

  • Geplante Einnahmen und Ausgaben durch das Projekt.

  • Überschüsse bzw. Fehlbeträge der antragstellenden Einrichtungen über die letzten drei Jahre.

  • Der aktuelle Vermögensstand der Einrichtung.

  • Zahl der bisher gewährten Förderungen.

  • Die Zuwendung durch den Bezirk sollte zwingend notwendig für die Finanzierung des Projekts sein.


Unseren Antrag begründen wir so:

Bereits in der 6. Sitzung des Bezirkstags vom 19.11.2024 war sich das Gremium einig, dass die finanzielle Situation der bayerischen Bezirke sehr ernst ist. Es mag zwar sein, dass die Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 4 im Haushalt im Vordergrund stehen – angesichts der Lage der Umlagezahler und der generellen finanziellen Situation, in der sich die kommunale Familie befindet, müssen alle Bereiche auf Einsparmöglichkeiten geprüft werden.

Die Richtlinien für die Gewährung freiwilliger Zuwendungen des Bezirks Oberfranken stammen aus dem Januar 2017. Sie entstammen einer Zeit, in der der Bezirk bei der Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen eine andere Haushaltssituation vorgefunden hat. Es ist aus unserer Sicht in einem ersten Schritt sinnvoll, die bestehenden Richtlinien zu erweitern. So kann in Zukunft eine für alle Antragsteller faire, aber auch an die derzeitige Haushaltslage angepasste Entscheidung getroffen werden.

Bei der Durchsicht der Projektanträge hat sich gezeigt, dass der Unterschied zwischen Projektetat und Gesamtetat den Antragstellern nicht klar ist, da die Angaben zum Gesamtetat oft fehlen oder identisch zum Projektetat sind. Auch daher ist eine Überarbeitung der Richtlinie sowie des Antragsformulars sinnvoll, um alle Informationen vom Antragsteller zu erhalten, die für eine sachgemäße Beurteilung der Förderwürdigkeit notwendig sind. Sollte ein Antrag in diesem Sinne unvollständig sein, ist der Antragsteller darauf hinzuweisen und bei Nichtbeibringung der fehlenden Information die Zurückweisung in Aussicht zu stellen.

Die tabellarische Zusammenstellung der Projektanträge für die Vorberatung im Kulturausschuss soll zusätzliche Spalten für die oben genannten Kriterien beinhalten, die durch die Verwaltung mit einem Bewertungsvorschlag befüllt werden. Dies ermöglicht den Ausschüssen und dem Bezirkstag eine effiziente, sachgemäße und objektive Bewertung der Projekte. Das Ziel sollte sein, die freiwilligen Leistungen des Bezirks in diesen Zeiten mit objektiveren Maßstäben und letztlich kritischer als bisher bewerten zu können. Die folgenden Kriterien können hierbei eine sinnvolle Unterstützung der Entscheidungsträger sein:

  • Geplante Einnahmen und Ausgaben durch das Projekt: Ist beispielsweise zu erwarten, dass der Antragsteller durch das Projekt größere Einnahmen erzielt, so sollte dies jedenfalls eine Auswirkung auf die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses haben.

  • Überschüsse bzw. Fehlbeträge der antragstellenden Einrichtungen über die letzten drei Jahre: Entscheidungsrelevant sollte auch die allgemeine finanzielle Situation des Antragstellers bzw. deren Entwicklung sein. Insbesondere bei Antragstellern, die Zuwendungen für regelmäßig stattfindende Projekte begehren, sollte dies immer wieder geprüft werden bei der Entscheidung über den Zuschuss.

  • Der aktuelle Vermögensstand der Einrichtung: Die tatsächliche Bedürftigkeit des Antragstellers sollte bei der Entscheidung über einen Zuschuss elementare Grundlage sein.

  • Zahl der bisher gewährten Förderungen: Vor dem Hintergrund, dass nicht allen Zuwendungsanträgen immer entsprochen werden kann, sollte auch berücksichtigt werden, welches Projekt in der Vergangenheit gefördert worden ist und welche Projekte aufgrund von objektiven Entscheidungskriterien nicht gefördert worden sind.

  • Die Zuwendung durch den Bezirk sollte zwingend notwendig für die Finanzierung des Projekts sein: Die Zuwendungen durch den Bezirk sollten – gerade in diesen Zeiten – nicht als bloße Entlastung der Kasse der Antragsteller dienen. Sie sollten vielmehr tatsächlich zwingend notwendig sein, um das Projekt durchzuführen.


Natürlich werden die meisten dieser Kriterien in dem entsprechenden Förderantrag bereits abgefragt. Die vorliegenden Anträge bzw. die Empfehlung der Verwaltung zur Annahme bestimmter Anträge legen jedoch nahe, dass diese Kriterien nicht als objektive Grundlage für die Entscheidung über die Zuwendung dienen. Dies sollte sich dringend ändern.

Sicherlich würde es allen an der Entscheidung beteiligten Parteien besser gefallen, wenn es nicht notwendig wäre, bei der Bearbeitung von Zuschussanträgen zuerst an die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit in Zukunft bzw. an die der Umlagezahler zu denken.

Die äußeren Umstände, die zu dieser Notwendigkeit führen, kann der Bezirk jedoch nicht beeinflussen. Gleichwohl muss er sich an sie anpassen. Diese Verantwortung hat der Bezirk – insbesondere dann, wenn es um freiwillige Leistungen geht, bei denen es in unserer Hand liegt, die knappen finanziellen Mittel der Umlagezahler nicht weiter zu beanspruchen.