Wir fordern: Tätigkeitsbericht der Mitarbeiter des Bayerischen Bezirketags
Oberfrankens Bürger sollten wissen, wofür sie zahlen.
Der Bayerische Bezirketag unterhält eine Vielzahl an Mitarbeitern zur Bewältigung eines überschaubaren, klar definierten Aufgabenbereichs. Für das Jahr 2025 weist der zu den anstehenden Haushaltsbeschlüssen offengelegte Stellenplan eine weitere Stellenmehrung aus.
Aufgrund der aktuellen haushalterischen Situation der Umlagezahler in den Bezirken, auf welche auch der Präsident des Bayerischen Bezirketags anlässlich seiner Rede zum Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags 2024 in Bayreuth hinwies, muss genau überprüft werden, ob diese Stellenmehrung tatsächlich angemessen ist.
In Sitzungen der Fachausschüsse des Bayerischen Bezirketags wurden diverse Fragen zur Aufgabenerledigung der Mitarbeiter des Dachverbands gestellt. Oft kam es vor, dass nicht klar beantwortet werden konnte, ob bestimmte Aufgaben des Bayerischen Bezirketags durch Mitarbeiter des Bayerischen Bezirketags oder durch Personal der Bezirke selbst erledigt wurden. Hier muss dringend Klarheit geschaffen werden. Aufgabe des Bayerischen Bezirketags ist es aus unserer Sicht, die Aufgabenerledigung der Bezirke zu erleichtern und zu koordinieren – nicht jedoch zusätzliche Arbeitskräfte der Bezirke zu binden. Rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang stellen sich ebenfalls. Immerhin wird so auch der Umlagezahler eines Bezirks für die Erledigung von Aufgaben zur Kasse gebeten, die nicht nur seinen Bezirk betreffen.
Der Bayerische Bezirketag leistet sich aktuell mehrere Direktoren-Stellen, die sogar teilweise nach der Besoldungsordnung B8 vergütet werden (Vergütung ca. 136.000 EUR p.a.). Eine solche Position muss, damit Bezahlung und Arbeitsleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen, mit überaus wichtigen und vielseitigen Aufgaben betraut sein. Diese Vergütung entspricht der des Landespolizeipräsidenten in Bayern und müsste daher ein in Bezug auf Umfang und Verantwortung ähnliches Aufgabenpensum mit sich bringen.
Wir bitten daher um einen ausführlichen Tätigkeitsbericht aller Mitarbeiter, in dem insbesondere auch klargestellt wird, welche Aufgaben in der jeweiligen Arbeitszeit der Mitarbeiter erledigt werden sollen und welche erledigt wurden.