Überprüfung der Einhaltung der Zuwendungsrichtlinie

Bürger werden gegeängelt - der Staat macht, was er will?

December 18, 2024 at 12:00 PM
Quelle: pixabay.com

So lautete unser Antrag:

  1. Der Bezirkstag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Einhaltung der Richtlinien für die Gewährung freiwilliger Zuwendungen des Bezirks Oberfranken (Zuwendungsrichtlinien) vom Januar 2017 rückwirkend zu überprüfen.

  2. Der Bezirkstag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, in Fällen, in denen Zuwendungen gewährt worden sind, die Zuwendungsrichtlinien aber nicht eingehalten worden sind, die ausgezahlten Zuwendungen zurückzufordern.

  3. Der Bezirkstag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, über die Ergebnisse der nach der Zuwendungsrichtlinie zwingend durchzuführenden Prüfung der Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger unverzüglich gegenüber den Mitgliedern des Bezirkstags in jedem Einzelfall schriftlich zu berichten.


Diesen begründeten wir so:

Der Bezirkstag hat in den vergangenen Haushalten großzügig auf Grundlage der Zuwendungsrichtlinien freiwillige Zuwendungen gewährt. Es ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen bekannt, dass die Zuwendungsempfänger gegen die zugrundeliegenden Zuwendungsrichtlinien verstoßen haben. Dabei sind diese Richtlinien nicht nur ein unverbindlicher Vorschlag – sie sind durch jeden Zuwendungsempfänger schon bei der Antragstellung zu akzeptieren und müssen selbstverständlich auch befolgt werden.

Es ist unbekannt, ob die Verwaltung diese Gesichtspunkte tatsächlich – auch in den letzten Jahren – sorgfältig geprüft hat. Bei Verstößen gegen die Richtlinien kann der Bezirkstag entscheiden, die gewährten Zuschüsse zurückzufordern. Wurde die Einhaltung der Richtlinie jedoch gar nicht detailliert geprüft, so kann es dem Bezirkstag auch nicht möglich gewesen sein, diese Ermessensentscheidungen zu treffen. Dies muss nun dringend nachgeholt werden.

Wer eine Zuwendung vom Bezirk Oberfranken haben will, der sollte in der Lage sein, sich an diese einfachen Regelungen zu halten. Wer jedoch nicht bereit ist, sich an die akzeptierte Richtlinie zu halten, der benötigt scheinbar die Unterstützung auch nicht so dringend, dass dafür die Umlagezahler weiter belastet werden müssen. Insbesondere wichtig ist daher auch die – soweit es möglich ist – rückwirkende Prüfung der Einhaltung der Richtlinien. Eventuell kann so sogar eine Entlastung der Haushaltssituation des Bezirks Oberfranken erreicht werden.