Überprüfung der Einhaltung der Zuwendungsrichtlinie
Es ist im Interesse des Bezirks, diese Richtlinien streng durchzusetzen. Wer eine Zuwendung durch den Bezirk haben möchte, muss nicht viele Regeln beachten. Neben dem Antrag muss letztlich nur ein Verwendungsnachweis erbracht werden, der den vorherigen Angaben entspricht, und es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bezirk Oberfranken eine entsprechende Zuwendung gewährt hat. Für einen gut organisierten und tatsächlich überregional bedeutungsvollen Zuwendungsempfänger sollte dies kein Problem darstellen.
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